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Neue Patientenverfügung Ausgabe 2024!

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Die bisherige Patientenverfügung ist weiterhin gültig und muss nicht durch die neue Patientenverfügung ersetzt werden.

Es wird jedoch eine regelmässige Erneuerung bzw. Bestätigung des bereits dokumentierten Willens empfohlen.

Die Patientenverfügung mit einer Hinweiskarte für die Brieftasche kann bei der Hospizbewegung Liechtenstein sowie bei der Liechtensteinischen Ärztekammer angefordert werden.

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