Link: Patientenverfügung 2019
Das Patientenverfügungsgesetz (PatVG) vom 13.04.2011 definiert die Patientenverfügung als «{…} eine
Willenserklärung, mit der ein Patient eine medizinische Behandlung ablehnt und die dann wirksam werden
soll, wenn er im Zeitpunkt der Behandlung nicht einsichts-, urteils- oder äusserungsfähig ist.»
Eine Papierversion des Formulars der Patientenverfügung und das Hinweiskärtchen können sie bei der «Liechtensteinischen Ärztekammer, St. Martins-Ring 1, 9492 Eschen», oder bei der «Liechtensteinische Hospizbewegung, Haus St. Mamertus, Landstrasse 317, 9495 Triesen» beziehen.
Aktuelles
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HOSPIZ-ZITIG Ausgabe Frühling 2020
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